Beschädigte Bäume nach schlechter Witterung !!!
Sehr geehrte Kunden,
da es in der letzten Zeit auf Grund von Witterungseinflüssen (Sturm, Starkregen,Schnee usw.) zu erhöten Schäden durch u.a. Bäume gekommen ist, empfehlen wir Ihnen Ihre Bäume auf Schäden durch z.b. abgebrochene Äste, Kronenteile usw. zu kontollieren.
Sollten Sie Zweifel am Zustand Ihrer Bäume haben, kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn allerdings bereits Schäden an oder durch Bäume entstanden sind, beachten Sie folgende Punkte :
1. Sind beim Sturm dickere Äste an ihrem Baum abgebrochen, schneiden Sie diese auf Astring ab. Kleine Äste leiten Sie auf einen Versorgungsast ab. Vorsicht ist geboten, wenn Äste sehr hoch im Baum abbrechen oder einreißen. Sobald der Schaden so hoch oben ist, dass Sie eine Leiter brauchen, holen Sie einen Fachmann (z.B. einen Baumpfleger aus ihrer Nähe). Große Äste von der Leiter aus zu entfernen kann lebensbedrohlich sein. Kippt der abgeschnittene Ast in Richtung Stamm, kann er die Leiter mit sich reißen. Auch Äste die unter Spannung stehen sind gefährlich. Schneiden Sie diese an, besteht die Gefahr, dass sie einreißen und in eine von Ihnen nicht vorhersehbare Richtungen peitschen.
2. Ist beim Sturm ein Baum umgestürzt, ist höchste Vorsicht geboten. Die Arbeiten nach dem Schaden gehören in die Hände von Profis. Gerade bei entwurzelten Bäumen stehen die Stämme unter extremen Spannungen. Ein Teil der Wurzel befindet sich oft noch fest verwurzelt, wobei der Stamm mit seiner Krone auf dem Boden liegt oder festhängt. Ein falscher Schnitt genügt, und der Stumpf richtet sich katapultartig mit enormer Kraft auf oder schnellt zur Seite. Solche Unfälle ziehen fast immer schwere und tödliche Verletzungen nach sich.
Auch Rindenrisse und peitschende Zweige sind zu erwarten wenn Sie eigenhändig Sturnholz aufarbeiten! Trauen Sie sich niemals zuviel zu, speziell ausgebildete Fachleute mit entsprechender Ausbildung und Werkzeug wissen wo geschnitten werden muss!
3. Ist ein Schaden passiert, vergessen Sie nicht, schnellstmöglich Ihrer Versicherung diesen Schaden zu melden. Dazu sind Sie vertraglich verpflichtet! Dokumentieren Sie mögliche Schäden für die spätere Abwicklung mit der Versicherung bevor die Aufräumarbeiten beginnen. Erstellen Sie eine ausführliche Liste mit den beschädigten oder zerstörten Gegenständen.
Prüfen Sie, welche Schäden in Ihrer Versicherung inbegriffen sind.
Hausratversicherungen ersetzen oft Schäden durch Bäume. Für Schäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Oft werden Sturmschäden ab einer Windstärke 8 nur von Zusatzversicherungen gezahlt. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter.
Quelle : www.baumpflegeportal.de
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